Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Werbeagentur coDESIGN Werbeagentur und den Kunden.
1. Leistungsbeschreibung der Agentur
Die coDESIGN Werbeagentur bietet folgende Leistungen: Beratung und Gestaltung von Werbung, Marketing für Arztpraxen, sowie das komplette Daten Handling für Druckprodukte im Offset- und Digitaldruck. Folierungen werden in Kooperation mit freien Mitarbeitern im Bereich der Werbe- und Folien Technik realisiert. coDESIGN kümmert sich um die Projektabwicklung im Sinne des Kunden.
2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen und Angebote, die über diese Webseite zugänglich sind. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
3. Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Bestellung durch den Anbieter zustande, die durch eine separate Auftragsbestätigung per E-Mail erfolgt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle auf der Webseite angegebenen Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt. und sind Euro Preise. Der Kunde erhält eine Rechnung. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder Barzahlung. Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung oder Erhalt der Ware zu entrichten. Sondervereinbarungen zur Zahlung können individuell und je nach Projekt und Umfang zusätzlich vereinbart werden und werden im Angebot vermerkt.
Verzögert sich der Montagetermin, werden 70% des Kaufpreises berechnet, die restlichen 30% nach durchgeführter Montage. Für Privataufträge bei Wrapping /Lackschutz gilt 100% Vorkasse.
5. Lieferung und Lieferzeiten
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Lieferzeiten und Abläufe werden mit dem Kunden abgesprochen. coDESIGN kümmert sich hierbei um die Produktionsabläufe und Lieferung für den Kunden und um einen reibungslosen Ablauf und Fertigstellung des Projektes zu gewährleisten.
6. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu.
Kunden haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns folgendes mitteilen mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, sind folgende Informationen an die Agentur nötig:
An
coDESIGN Werbeagentur Klipphausen
Zur Baeyerhöhe 24a
01665 Klipphausen
E-Mail: post@codesign-klipphausen.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung / den Kauf der folgenden Ware:
Bestellt am ( ... ) / erhalten am ( ... ):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Datum:
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)
7. Gesetzliche Gewährleistung und Haftung
Wie unterscheiden A) eine Garantieleistung die durch die Agentur coDESIGN selbst ausgeführt wird, sowie B) eine Garantie auf Druck- und Folien Materialien.
Auf Handwerksleistung (z. B. Folierungsarbeiten) - sofern diese durch die Agentur realisiert wurde - gewähren wir die gesetzlich vorgeschriebene 2 Jahre Gewährleistung gemäß § 438 BGB. Dies gilt für alle Neufahrzeuge, bei Gebrauchtfahrzeugen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Darüber hinaus gelten individuelle Garantiebedingungen der Hersteller. Diese Abwicklung erfolgt direkt über den jeweiligen Hersteller und nicht über uns.
Bei Unfallschäden beschriften wir Ihr Fahrzeug gerne wieder neu. Der neue Lack muss zuvor jedoch aber 2-4 Wochen aushärten. Durch UV Einwirkungen kann es zu Farbunterschieden bei Folien und Digitaldrucken kommen. Dafür nehmen wir keine Garantie.
Für den Erhalt der Garantie und Gewährleistung ist ein verpflichtender Kontrolltermin nach der Folierung erforderlich. Dieser muss innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach der Fahrzeugübergabe stattfinden. Nur bei Einhaltung dieser Frist können Garantie- und Gewährleistungsansprüche vollständig gewährleistet werden.
Folge bei Fristversäumnis: Reagiert der Kunde zu spät, gilt die Ware rechtlich als genehmigt. Alle Gewährleistungsrechte gehen damit vollständig verloren.
Die Garantie erstreckt sich NICHT auf folgende Fälle:
- Schäden und Fehler, die durch Einwirkung höherer Gewalt verursacht wurden.
- Verschleißschäden, die auf überdurchschnittliche Beanspruchung zurückzuführen sind.
- Folgeschäden, die durch Versäumnis der erforderlichen Pflege der Folie entstehen.
- Lackschäden an nachlackierten Fahrzeugteilen nach dem Entfernen der Autofolie.
- Schäden an diversen Kunststoffteilen, die werkseitig mit einer fetthaltigen, strukturierten Kunststoffoberfläche hergestellt wurden.
-
Additive im Spritzwasser greifen langfristig die Folie an und sind von der Reklamation ausgeschlossen.
-
Wir übernehmen keine Garantie für die Folienhaftung in stark gewölbten Bereichen oder engen Radien der Karosserie.
- coDESIGN übernimmt keine Haftung für Lackbeschädigungen, die z. B. durch vorherige Lackierungsarbeiten/Smart Rapair arbeiten vor Beauftragung entstanden sind.
- Lösemittel basierende, bedruckte Folien mit oder ohne Laminat werden erst nach einer Trocknungszeit von 72 Stunden verklebt. Sollte eine frühere Verklebung der Digitaldrucke gefordert werden, besteht automatisch kein Garantieanspruch mehr. Reklamationen und Garantieansprüche müssen zeitnah (innerhalb von 14 Tagen) nach Auftreten der Mengel gemeldet werden, da ansonsten der Garantieanspruch nicht mehr gewährleistet ist.
- Wir behalten uns vor, den Beschriftungstermin bei ungeeigneten Montagebedingungen zu verschieben und einen entstandenen Mehraufwand für die zweite Anfahrt in Rechnung zu stellen.
- Die Folierung stellt eine handwerkliche Leistung dar, welche nicht maschinell ausgeführt wird. Trotz höchster Sorgfalt und Kontrollen kann es vorkommen, dass sich die Schnitte und Linien an den Kanten auf zwei Fahrzeugseiten, z. B. aufgrund unterschiedlicher Spaltmaße, geringfügig unterscheiden. Dies ist kein Reklamationsgrund.
- Staubeinschlüsse stellen bis zu einer Größenordnung von 5 Einschlüssen je Quadratmeter keinen Reklamationsgrund dar. Prozessbedingte Rakelspuren (besonders bei dunklen Folien) und Abbildungen im Lack sind nicht gänzlich auszuschließen.
- Lackablösungen aufgrund einer nicht ausreichenden Verbindung des Lackes zum Untergrund stellen keinen Reklamationsgrund dar.
-
An mechanischen Stellen wie Türgriffen, Dachkanten bei Cabrios o.ä. kann es zu mechanischen Abrieben der Folie kommen (natürlicher Verschleiß). Dies stellt kein Reklamationsgrund dar.
- Die rückstandsfreie Entfernung der Folie kann nur bei Lack in Erstausrüsterqualität garantiert werden!
- Die eingesetzten Hochleistungsfolien bieten nur einen geringen Schutz gegen Kratzer und mechanische Einwirkungen. Wenn Sie einen hohen Schutz haben wollen, empfehlen wir eine Lackschutz-Folierung gegen Aufpreis.
- Für mittelbare oder unmittelbare Schäden, soweit diese nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist beruhen wird von coDESIGN keine Haftung übernommen. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch über die Haftungen der Erfüllungshilfen. Die Haftung von coDESIGN aus leichter Fahrlässigkeit wird außervertraglich nur insoweit übernommen, als es um die Verletzung von Pflichten geht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
Wichtige Informationen zur Pflege und Verklebung finden Sie hier in unseren Informationen.
8. Pflichten des Kunden
- Liefert der Kunde Bild- und Textdaten, ist coDESIGN unter Berücksichtigung der Vorgaben der Kundenwünsche und des Firmen-CI frei in der Gestaltung.
- Fertig gelieferte Layout- und Druckdaten werden von coDESIGN auf Größe, Maß und Farbigkeit geprüft. Für die jeweiligen Inhalte ist der Kunde selbst verantwortlich. Inhaltliche Fehler können unter Umständen je nach Datei von der Agentur gegen Aufpreis korrigiert werden. Andernfalls liefert der Kunde neue Daten.
- Etwaige entstandene Mehrkosten durch nicht rechtzeitige Genehmigungserteilung hat der Kunde zu tragen.
- Der Kunde hat sicherzustellen und zu versichern, dass das von ihm übergebene Material zur Realisierung des Auftrages frei von Rechten Dritter ist bzw. etwaige erforderliche Einwilligungen Dritter vorliegen. Der Kunde stellt insoweit coDESIGN von Ansprüchen Dritter frei.
- Hat der Kunde die Agentur coDESIGN unvollständig oder nicht richtig über den zu beklebenden Untergrund bei Folierungen informiert (vgl. § 3 Abs. 4) stellen Mängel, die sich aus der Verwendung eines für den Untergrund ungeeigneten Produkts ergeben, keine Sachmängel im Sinne des Gewährleistungsrecht dar.
- Der Kunde muss sämtliche Informationen über den zu beklebenden Untergrund bereitstellen und haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben.
- Besteht der Kunde auf eine Verklebung von mitgebrachten bzw. selbst gekauftem Material insbesondere unbekannter Hersteller, haftet der Kunde selbst für die Qualität und Haltbarkeit des Materials.
- Offene Mängel & Falschlieferungen unterliegen der Prüf- und Meldepflicht und müssen innerhalb 1-3 Tagen unverzüglich erfolgen. Erfolgt dies nicht, nimmt der Kunde die gelieferte bzw. abgeholte Ware an.
- Der Kunde ist verpflichtet sein Fahrzeug vor der Montage zu prüfen und uns auf etwaige Mängel vor der Folierung hinzuweisen, denn Einschlüsse im Lack sind später nicht von einem Staubeinschluss zu unterscheiden.
9. Datenschutz und Auftragsvergabe an Dritte
coDESIGN ist berechtigt, zur Erfüllung der Pflichten des jeweiligen Auftrages Dritte zu beauftragen. Eine Zustimmung des Kunden hierzu ist nicht erforderlich. Sofern eine Auftragsvergabe an Dritte erfolgt, wird die Vertraulichkeit bezüglich der Daten sichergestellt.
Die Vertragsparteien sind dazu verpflichtet, alle Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten und die nicht zur Weitergabe an unbefugte Dritte bestimmt sind, streng vertraulich zu behandeln. Sie werden Angestellte und Dritte, die solche Informationen und Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer des jeweiligen Projektauftrages hinaus.
Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der coDESIGN Werbeagentur.
11. Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen
coDESIGN verpflichtet sich, sämtliche für den Kunden hergestellte Arbeitsergebnisse ohne gesonderte Vergütung für den Zeitraum von mindestens 2 Jahren aber auch länger, beginnend mit der Beendigung des jeweiligen Projektes, sachgemäß aufzubewahren und dem Kunden während dieser 2 Jahre Aufbewahrungsfrist auf Wunsch auszuhändigen. Ein längeres Archivieren der Daten kann ebenfalls erfolgen im Sinne des Kunden, z. B. für Folgeaufträge oder Nachproduktionen.
Wünscht der Kunde eine ausdrückliche Löschung während dieser 2 jährigen Frist oder auch danach, hat er dies schriftlich mitzuteilen. Nach erfolgter Löschung, können keine weiteren Ansprüche mehr an coDESIGN gestellt werden.
12. Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: 12/2025